Besucher derzeit

Wir haben 8 Gäste online

Gefällt ? Klick !

LogIn (intern)

Startseite
Fluglaternen: Verbot in Sachsen Drucken E-Mail
Geschrieben von: Marko Kabitzsch   
Dienstag, den 22. September 2009 um 01:00 Uhr
Himmelslaternen - in Sachsen verboten
Bildrechte/Bildquelle
Nach einer Mitteilung des SMI vom 28.08.2009 wird in Sachsen die Benutzung der sogenannten Himmelslaternen untersagt. Innenminister Albrecht Buttolo ordnete ein entsprechendes Verbot an und beauftragte die drei Landesdirektion mit der Umsetzung einer Polizeiverordnung. Das Verbot tritt mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann künftig mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Innenminister Albrecht Buttolo: „In den letzten Monaten ist es bundesweit zu Bränden gekommen. Die Brandgefahr ist einfach zu groß und die Risiken sind nicht abzuschätzen.“

Himmelslaternen sind unbemannte Heißluftballone mit einer offenen Flamme und einem Ballon aus Reispapier, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Die offene Flamme erwärmt die Luft im Ballon und führt zum Auftrieb. Nach dem Start kann der Betreiber weder die Richtung noch sie Höhe des Ballons beeinflussen. Die Himmelslaternen erreichen Flugreichweiten von mehr als 5.000 Metern und Flughöhen von bis zu 400 Metern. Aufgrund des brennbaren Materials und der offenen Flamme besteht die große Gefahr am Landepunkt ein Feuer auszulösen.

Quelle: SMI

Mehr Infos zum Thema >>