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Recht: Brandstifter verurteilt Drucken E-Mail
Geschrieben von: Marko Kabitzsch   
Freitag, den 24. April 2009 um 12:12 Uhr




Am 23.04.2009 verhandelte das Landgericht Leipzig einen regionalen Fall von Brandstiftung und Verkehrsgefährdung. Das Urteil - nachdem der Täter eine Freiheitstrafe von 1,5 Jahren auf Bewährung und eine Geldstrafe von 1.000 EUR erhielt, darf nun disskutiert werden. Hier die Pressemeldung der LVZ vom 24.04.2009: 

Brandschützer wird Brandstifter
Bewährung für Ex-Mitglied der Seehausener Feuerwehr / Motiv: Auch mal Einsätze fahren

Dass ausgerechnet Brandschützer zum Brandstifter werden, klingt absurd. Im Fall der Freiwilligen Feuerwehr von Seehausen entspricht es jedoch der Wahrheit. Motiv: „Wir hatten ziemlich wenige Einsätze, wollten auch mal was zu tun bekommen“, berichtete Marco W. (21) gestern am Amtsgericht über eine Brandserie Ende 2004/Anfang 2005. Er hatte sich damals selbst bei der Polizei angezeigt – in der bösen Vorahnung, dass sowieso bald alles herauskommt.

„Bei der Seehausener Feuerwehr wusste doch jeder, dass es sich um Brandstiftungen gehandelt hat“, so der gelernte Straßenbauer. Bereits im Juli 2006 wurde Marco W. auf der Basis des Jugendrechts zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Gegen den gleichfalls verdächtigen freiwilligen Feuerwehrmann Maik K. als Mittäter ermittelte die Staatsanwaltschaft gesondert, erhob allerdings erst 2008 Anklage, um die es nun gestern ging. Doch der 30-Jährige hielt es zumindest zum Prozessauftakt so, wie er es all die Jahre über getan hatte: Er schwieg. Oberstaatsanwalt Gerald Weigel warf ihm vor – der Angeklagte war damals im Hauptjob Wachschutzmann im BMW-Werk, ist jetzt in Bayern beschäftigt –, dreimal gezündelt sowie eine kilometerlange Ölspur gelegt zu haben. Die Feuerwehr musste jeweils in Aktion treten.

Den Ermittlungen zufolge ließ Maik K. am 9. November 2004 sein Auto über Regensburger Straße sowie BMW-Allee rollen, während der Mittäter aus einem Kanister Altöl auf die Fahrbahn schüttete. „Sie wollten eine objektive Gefahrenlage verursachen“, sagte Weigel. „Es ist nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass es nicht zu einem Unfall kam.“ Daraufhin folgten Brandlegungen am 28. November in einem nicht genutzten Vierseithof in Hohenheida, am 14. und 27. Januar 2005 jeweils in der Seehausener Allee; dort war erst das Dach eines Abrisshauses betroffen, dann ein Strohsilo. Nachdem gestern mehrere Zeugen – darunter der bereits verurteilte Marco W. – den Angeklagten schwer belastet hatten, legte dieser am Nachmittag doch noch ein Geständnis ab. Das Gericht verhängte schließlich anderthalb Jahre Haft auf Bewährung. Als Buße müsse er 1000 Euro an die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft zahlen, so Richterin Ute Pisecky. Zum Motiv wollte sich Maik K. aber partout nicht äußern. Seine Ex-Freundin Ulrike S. (32) hatte zuvor gemeint: „Er hat ein fast krankhaftes Geltungsbedürfnis.“

Quelle: http://www.lvz.de/