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Verbrennen von Gartenabfällen ? Drucken E-Mail
Geschrieben von: Marko Kabitzsch   
Dienstag, den 30. Juni 2009 um 13:07 Uhr
Gartenabfälle

Darf ich Gartenabfälle verbrennen ?

Das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen in Leipzig ist aufgrund flächendeckend vorhandener Entsorgungsmöglichkeiten grundsätzlich verboten. Auch die Verpflichtung zur Reinhaltung der Luft (Feinstaubbelastung) spielt hierbei eine Rolle. Darüber hinaus gibt es Absprachen mit dem Stadtverband der Kleingärtner, dass die KGV kostenlose Container zur Verfügung gestellt bekommen, um die Verbrennungen zu vermeiden und um die Feinstaubbelastung zu reduzieren.  

Bedenken Sie bitte: Derartige Verbrennungen sind unerlaubt und können nicht unempfindliche Ordnungsstrafen mit sich bringen. Sollte es bei einer solchen Verbrennung von Gartenabfällen zur Alarmierung der Feuerwehr kommen, ist dieser Einsatz darüber hinaus für den Verursacher kostenpflichtig. Preiswerter und umweltbewusster ist es allemal, die Gartenabfälle zu kompostieren oder einer der zahlreichen Annahmestellen zuzuführen. Im Downloadbereich stellen wir Ihnen ein entsprechendes Merkblatt der Stadt Leipzig zum Download zur Verfügung.