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Feuerwehrführerschein entgültig beschlossen Drucken E-Mail
Geschrieben von: Marko Kabitzsch   
Donnerstag, den 06. August 2009 um 14:15 Uhr

recht

Der "Feuerwehrführerschein" ist entgültig beschlossene Sache. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist am 22.07.2009 das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes nunmehr in Kraft getreten. Nach der Gesetzänderung soll den Feuerwehren bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen ermöglicht werden. Die Umsetzung ist nun Ländersache und muss in diesen durch entsprechende Rechtsvorschriften noch geregelt werden, bevor die der Feuerwehrführerschein in die Praxis umgesetzt werden kann. Betroffen von der Gesetzesänderung sind nach Angabe des DFV bundesweit überschlägig 100.000 ehrenamtliche Einsatzkräfte, die nunmehr mit ihrem Pkw-Führerschein auch wieder kleinere Feuerwehr-Fahrzeuge lenken dürfen.

Dies ist durch EU-Recht seit einigen Jahren verboten und bedroht zunehmend die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren. Für den Ausbilder zur Fahrerlaubnis bis 4,75 Tonnen, der zugleich auch Prüfer in der Feuerwehr sein kann, sollen nach den Vorstellungen des Verkehrsausschusses unter anderem folgende Bedingungen angesetzt werden: Er muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C 1 sein. Weitere Festlegungen, zum Beispiel den Inhalt der internen Ausbildung, sollen die Länder individuell treffen. „Die Länder bekommen dadurch einen großen Spielraum, den sie nach ihren Gegebenheiten sinnvoll gestalten können“, erklärt DFV-Präsident Kröger.

Bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ist eine abgespeckte Ausbildung ohne theoretische Ausbildung und schriftliche Prüfung geplant, die mit maximal rund 700 Euro plus Prüfungsgebühr etwa zwischen ein Drittel und zur Hälfte günstiger sein könnte als die reguläre Fahrschulausbildung der Klasse C 1. Außerdem soll „C 1 Feuerwehr“ nach zwei Jahren Nutzung in der Feuerwehr zu einem vollwertigen Führerschein C 1 umgeschrieben werden können. „Dies soll auch ein Anreiz für junge Menschen sein, sich in den Feuerwehren zu engagieren“, sagt DFV-Präsident Kröger.

Quelle: www.dfv.org

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