| Recht: Feuerwehrführerschein beschlossen |
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| Geschrieben von: Marko Kabitzsch |
| Donnerstag, den 09. Juli 2009 um 11:23 Uhr |
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Das Bundeskabinett hat am 08.04.2009 die Einführung einer Sonderfahrberechtigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren - den sog. "Feuerwehrführerschein" - beschlossen. Hiernach sollen Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes künftig mit der Führerscheinklasse B Einsatzfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 to zu Einsatzzwecken lenken dürfen. Hintergrund ist das Europäische Führerscheinrecht, nach welchem in Deutschland seit 1999 mit neu abgelegten Führerscheinen der Führescheinklasse B nur noch Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 to gesteuert werden dürfen. Die Fahrzeuge der Feuerwehren und Hilfsorganisationen weisen jedoch zumeist ein größeres Gewicht auf, so dass für diese Fahrzeuge mindestens die Führerscheinklasse C1 erforderlich wird. Dies soll sich mit der Neuregelung nun zumindest für die Feuerwehren, Rettungsdienste und den Katastrophenschutz ändern, so dass es nicht zu Engpässen bei der Anzahl von Fahrzeugführern der Organisationen kommt. Die Umsetzung ist Sache der Bundesländer.
Grundsätzlich eine positive Entscheidung für die Absicherung des Brand- und Katastrophenschutzes in Deutschland. Nicht zu unterschätzen sein wird jedoch, dass auch für den "Feuerwehrführerschein" gleichfalls eine umfassende Ausbildung und Prüfung erforderlich sein wird, denn ein LKW ist kein PKW. Insbesondere Einsatzfahrten unter Stressbedingungen dürften bei LKW-Unerfahrenen zu massiven Problemen führen, insoweit hier keine fundierte Ausbildung und ausreichende Trainingsmöglichkeit geschaffen wird. Nachtrag vom 09.07.2009 - Beschluss des Bundestages vom 03.07.2009: Geltungsbereich des Führerscheins der Klasse B für Hilfsdienste erweitert Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und des Bundeskatastrophenschutzes können in Zukunft mit dem Führerschein der Klasse B auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat das Parlament nun gebilligt. (Quelle: www.bundestag.de) Wer seinen Pkw-Führerschein erst nach 1999 gemacht hat, darf damit - anders als früher - eigentlich nur noch Fahrzeuge bis zu einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen lenken. Für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen muss man nach den neuen EU-Vorschriften den teuren und aufwendigen C1-Führerschein erwerben. Viele Feuerwehren fürchten deshalb, dass ihnen bald die Fahrer ausgehen. Wenn nach dem Bundestag in der kommenden Woche auch noch der Bundesrat zustimmt, können Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten künftig mit einer einfachen Zusatzausbildung den Feuerwehr-Führerschein erwerben, der deutlich preiswerter und weniger aufwendig sein soll. |



